Aktuelles

Mit ausländischen Verkäufern geschlossene Fernabsatzverträge werden von den belgischen Steuerbehörden in Zukunft genau ins Visier genommen. Verbraucher, die bei ausländischen Onlineshops bestellen, um so von den niedrigeren MwSt.- Tarifen im Ausland zu profitieren (in Belgien beträgt die MwSt. immerhin 21%), sind dem belgischen Fiskus ein Dorn im Auge.

Der sog. ONKELYNX-Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit wird in der ursprünglich vorgelegten Art nicht weiterverfolgt. Diesem Entwurf lag die Überlegung zugrunde, mit Hilfe von 12 Kriterien festzustellen, ob im jeweils konkreten Fall Scheinselbständigkeit vorliegt.

Jüngst kam es zur Aufregung in der belgischen Politik aus Anlass einer Debatte im Parlament über die Einführung eines Mahnverfahrens ins belgische Recht. Die Vereinfachung der Möglichkeiten eines Gläubigers gegen seine säumigen Zahler stieß auf viel Protest auf Seiten der Linken. Innerhalb der Regierungsparteien kam letztendlich auch kein Konsens zustande, so dass diese Idee vorläufig wieder verworfen wurde.

Belgisches Recht und Wiedereinstellung sind seit jeher eine schwierige Verbindung gewesen. Generell ist dem belgischen Recht die Konstruktion der Wiedereinstellung nicht bekannt: Auch eine rechtswidrige Kündigung beendet den Vertrag definitiv. Die einzige Möglichkeit ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, eine Wiedereinstellung kommt nicht in Betracht.